Speinshart. Auf der früheren Bauschuttdeponie der Gemeinde soll ein „Solarpark Hallbühl“ entstehen.
Als gut geeignet für ein weiteres Sonnenkraftwerk unweit des bereits bestehenden Solarparks Barbaraberg bewerten Bürgermeister und Rat das ehemalige Bauschuttgelände der Gemeinde nördlich der Kreisstraße NEW 5, rund 750 Meter vom Klosterdorf entfernt, eine Konversionsfläche, die mit einigen landwirtschaftlichen Grundstücken etwa 57.300 Quadratmeter umfasst. Ein Großteil der Grundstücke ist im Besitz der Gemeinde. Ausgelegt ist die Anlage auf 6,9 Megawatt Peak. Die Interkommunale Genossenschaft „NEW-Neue Energien West“ in Grafenwöhr rechnet als Vorhabensträger mit einer Solarstromerzeugung zur Bedarfsdeckung von etwa 1.700 Haushalten.
Im Auftrag der Energiegenossenschaft stellte Landschaftsarchitekt Matthias Blank aus Pfreimd nach Einleitung des Bauleitverfahrens im Januar 2023 nun die Ergebnisse der ersten Behörden- und Bürgeranhörung und der Träger öffentlicher Belange vor. Inhaltlich sei das ein Prozedere ohne dramatische Bedenken, wie der Planer anmerkte. Auch Bürgermeister Albert Nickl bekräftigte: „Es gibt von Behördenseite keine grundsätzlichen Einwendungen“.
Details mussten noch geklärt werden
Themen in der folgenden Abwägung waren Forderungen und Anregungen des Landratsamtes zur künftigen Nachnutzung und Rückbauverpflichtung, zur naturschutzrechtlichen Bilanzierung, zur Ausweisung von Ausgleichsflächen und zum Boden- und Jagdschutz. Planerisch zurückgenommen wurde vom Gremium die östliche Zufahrt zum künftigen PV-Gelände. Damit reagierte der Rat auf Bedingungen des Staatlichen Bauamtes Amberg. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl unter anderem die Errichtung einer AGRI-PV-Anlage, auf die allerdings der Vorhabensträger wegen der relativ geringen Größe des Projekts verzichtet.
Einverstanden waren die Gemeinderäte mit einer weiteren Forderung des Landwirtschaftsamtes. Die Abteilung Forsten regt ein Haftungsverzicht gegenüber den angrenzenden Waldbesitzern an, etwa bei Schäden an der Anlage durch Schnee- und Windbrüche aus dem angrenzenden Waldbestand.
Es gab auch Gegenstimmen
Schon bei den einzelnen Abwägungsbeschlüssen gab es jeweils zwei Gegenstimmen, die sich beim zusammenfassenden Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hallbühl“ fortsetzten. Wie schon beim Aufstellungsbeschluss protestierte Gemeinderat Josef Rupprecht: „Wir verblödeln Flächen“. Auch die Ausgleichsflächen-Berechnung bezeichnete der Vollerwerbslandwirt als Augenwischerei. Eine weitere Gegenstimme kam von Gemeinderat Johann Meyer.
Mit dem Abschluss der nächsten Verfahrensrunde rechnet Bürgermeister Albert Nickl in rund drei Monaten. Dann hofft der Gemeindechef auf eine zügige Rechtsgültigkeit der Planungen. Ergänzend kündigte der Bürgermeister einen Durchführungsvertrag mit der Grafenwöhrer Energiegenossenschaft als Partner der Gemeinde an. Mit dem Baubeginn rechnet Nickl bereits im Herbst.