(Häufig gestellte Fragen) FAQ

Online Portal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung zu ermöglichen.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Bürgerbeteiligung arbeitet mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie kann ich Mitglied werden?

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und anschließend wird Ihnen eine Kopie per E-Mail zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihren Genossenschaftsanteil überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse.

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder für den Vorstand

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Mitgliedschaft

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen: Sie unterstützen aktiv die Energiewende; Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft; Sie erhalten eine jährliche Dividende – abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft und weitere Vorteile.

Wie investiert die Bürger-Energiegenossenschaft West eG mein Kapital?

Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Hiervon und ggf. von zusätzlichem Fremdkapital wird der Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien finanziert. Bei der Erwirtschaftung von Gewinnen wird dieser an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet. Bisher (Stand Q1/2021) wurde hauptsächlich in Photovoltaik-Anlagen investiert. Außerdem ist die Genossenschaft an zwei Windkraftanlagen beteiligt. Der Vorstand beschäftigt sich jedoch ständig mit neuen Möglichkeiten.

Wie hoch wird die Gewinnausschüttung sein? Wann wird die Gewinnausschüttung ausgezahlt?

Ob es eine Gewinnausschüttung gibt und in welcher Höhe wird jährlich nach dem Vorliegen der Bilanz beschlossen. Hierzu macht der Vorstand auf Basis des erwirtschafteten Gewinns einen Gewinnverwendungsvorschlag. Dieser wird dann dem Aufsichtsrat vorgelegt. Wenn dieser den Vorschlag billigt, wird in der Generalversammlung darüber abgestimmt. Die Ausschüttung findet im Anschluss an die Generalversammlung statt. In den letzten beiden Jahren konnte jeweils ein Gewinn von ca. 2 % pro gezeichnetem Anteil ausgeschüttet werden. Voraussetzung für die volle Bezugsberechtigung ist, dass der jeweilige Anteil über das gesamte Jahr gehalten wurde. Bei einem unterjährigen Anteilserwerb besteht eine Bezugsberechtigung ab dem Folgetag des Zahlungseingangs.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Ich wohne nicht in Grafenwöhr. Kann ich trotzdem Mitglied werden?

Ja. Wir wenden uns an alle Bürger aus der Region. Dazu zählen Stadt Grafenwöhr und Landkreis Neustadt an der Waldnaab sowie alle angrenzenden Landkreise. Auch wenn Sie nicht in der beschriebenen Region wohnen, aber einen Bezug dazu oder einfach nur Interesse haben, können Sie Genosse werden.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.

Wird eine aktive Mitarbeit erwartet?

Natürlich freuen sich Vorstand und Aufsichtsrat über jegliche Unterstützung der Mitglieder. Eine aktive Mitarbeit wird aber nicht unbedingt erwartet.

Wie lange läuft eine Mitgliedschaft?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich kündigen. Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied ist oder wird.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nach der nächsten Generalversammlung.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.

Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Woher bekomme ich eine Dividendenabrechnung o. Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Dividendenabrechnung und der Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal, wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.

Muss auf die Erträge (Dividenden) Kapitalertragsteuer gezahlt werden?

Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:  eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %; eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %.

Sie haben die Möglichkeit uns einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder eine Nichtverlangungsbescheinigung einzureichen.

Allgemein

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Jede Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an. Unsere Genossenschaft wird im jährlichen Turnus vom Genossenschaftsverband Bayern geprüft. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wie auch die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft. Diese umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung schützt die Interessen der Mitglieder und trägt zu einer extrem niedrigen Insolvenzquote der Unternehmensform Genossenschaft bei.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.